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Technische Regeln zum Schutz vor Laserstrahlung veröffentlicht

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) ist am 27.07.2010 in Kraft getreten. Sie setzt die EU-Richtlinie 2006/25/EG in nationales Recht um und beschreibt die Anforderungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss, um die Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung zu schützen.

Nachdem Ende 2013 der Ausschuss für Betriebssicherheit die Technischen Regeln für inkohärente Strahlung (TROS IOS) herausgegebenen hat, sind im April 2015 jetzt auch die Technischen Regeln für Laserstrahlung (TROS Laserstrahlung) veröffentlicht worden. 

Die TROS IOS sowie die TROS Laserstrahlung gliedern sich in jeweils vier Teile:

- Allgemeines

- Teil 1: Beurteilung der Gefährdung

- Teil 2: Messung und Berechnung von Expositionen

- Teil 3: Maßnahmen zum Schutz  

Sie stehen auf den Seiten der BAuA zum Download zur Verfügung:

Technische Regeln Inkohärente Optische Strahlung (URL)

Technische Regeln Laserstrahlung  (URL)

 

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (URL)

Information der BAuA zu optischer Strahlung (URL)